Reiserecht

Einen Fachanwaltstitel für Reise- und Tourismusrecht gibt es nicht. Dennoch bedarf es umfassender Rechtskenntnisse und langjähriger gerichtlicher Erfahrung, um Reisenden zu ihren Rechten zu verhelfen. Wir beraten Reisende bei der Geltendmachung ihrer Gewährleistungsrechte und möglicher Schadensersatzansprüche. Wir prüfen Entschädigungsansprüche wegen Verspätung oder Annullierung eines Flugs und machen diese gegenüber der Fluggesellschaft geltend. Auch vertreten wir Reisende bei Konflikten mit ihrer Reiserücktrittsversicherung.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Tourismusunternehmen bei der Vertragsgestaltung, dem Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Forderungsmanagement.

Unsere Leistungen im Reiserecht

  • Beratung und Vertretung von Reisenden (Pauschal- und Individualreisen)
  • Beratung von Touristikunternehmen
  • Reiserechtliches Forderungsmanagement
  • Ansprüche gegenüber Reiserücktrittsversicherung
  • Entschädigung bei Flugverspätung und -annullierung
  • Entschädigung bei Kofferverlust
  • Bahnreiserecht