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Rechtsgebiete

Die Rechtsanwaltskanzlei Dietz und Grathes vertritt ihre Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und bietet umfassende Rechtsberatung vor allem in den Bereichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht (Bußgeldsachen, Vertretung nach einem Verkehrsunfall). Aber auch in anderen Rechtsgebieten, wie z.B. im Arbeitsrecht (Abmahnung, Kündigung) beraten und vertreten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach an.


Strafrecht

Suchen Sie dringend nach einem kompetenten Strafverteidiger, der sich für Ihr Recht einsetzt? Bei Verhaftung, Durchsuchung, Vernehmung, Strafbefehl oder Anklage stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Lebenssituation bei und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte! weiterlesen

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sind Sie Mieter und möchten Ihre Probleme mit dem Vermieter auf rechtlichem Wege lösen? Sie müssen Ihrem Mieter kündigen oder es steht eine Räumungsklage an? Planen Sie den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung? Wir unterstützen Eigentümer, Hausverwalter, Mieter und Vermieter vertretend oder beratend in allen Belangen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.weiterlesen

Verkehrsrecht

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie juristisch vorgehen möchten? Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls oder wird Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen? Wir kümmern uns schnell und engagiert um die rechtlichen Belange unserer Mandanten!weiterlesen

Reiserecht

Weist Ihre Pauschalreise Mängel auf? Hatte Ihr Flugzeug Verspätung oder ist gar nicht erst gestartet? Wurde Ihr Koffer von der Fluggesellschaft nicht transportiert oder beschädigt? Wir helfen und beraten Sie in allen reiserechtlichen Fragen und machen Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht für Sie geltend.weiterlesen

Forderungseinzug

Jeder Unternehmer kennt das Problem: Rechnungen werden trotz vollständig erbrachter Leistung nicht bezahlt. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei nehmen wir ggf. auch besondere Rücksicht auf Ihre Kundenbeziehungen, ohne jedoch Ihr Interesse am Einzug der offenen Forderungen aus den Augen zu verlieren. Falls erforderlich, wird Ihr Anspruch gerichtlich verfolgt und die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

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